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Plank Marmor-Kunststeine GmbH
Max-Planck-Straße 3
92521 Schwarzenfeld
09435/2502
info@marmor-plank.de
AGB
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen, die zwischen der
Firma Plank Marmor-Kunststeine GmbH
Max-Planck-Str. 3
92521 Schwarzenfeld
UST-Ident-Nr.: DE 162778224
Steuer-Nr.: 211/135/20059
Geschäftsführer: Daniel Plank
– im Folgenden „ Anbieter“ –
und
den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden
– im Folgenden „Kunde“ –
geschlossen werden.
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (nachfolgend Unternehmenskunden).
2. Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
(2) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Lieferung, Gefahrübergang, Warenverfügbarkeit
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort geliefert.
(2) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. vom Anbieter bei Annahme der Bestellung angegeben.
a) Sofern der Anbieter verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird er den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Anbieter berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird dann unverzüglich erstattet.
b) Der Eintritt des Lieferverzugs des Anbieters bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
c) Ist zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden das von ihm ausgewählte Produkt nicht verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
d) Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorsehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreit die Anbieterin für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.
5. Preise
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager.
(2) Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten zu tragen.
(3) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
6. Sachmängelgewährleistung, Garantie
(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
(2) Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass Farbschwankungen, Maß- und Ebenheitstoleranzen bei Natursteinprodukten auftreten können. Diese sind keine Mängel, soweit sich diese Schwankungen innerhalb der DIN 18332 halten.
(3) Muster und Materialbeschaffenheit:
Eventuell dem Kunden zur Verfügung gestellte Muster sind Gattungsmuster und damit unverbindlich. Bemusterungen zeigen nur allgemein das Aussehen des Steines, Handmuster und Abschläge können niemals alle Unterschiede in Farbe, Zeichnung und Gefüge in sich vereinigen. Für die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Aderungen, Tupfen, Poren, Striemen und andere natürliche Eigenschaften wird keine Haftung übernommen. Auskittungen, Verklammerungen, Unterklebungen, Armierungen, etc. sind bei einigen Steinen unvermeidlich und werden fachgemäß durchgeführt. Diese Arbeiten bedürfen keiner Einwilligung des Kunden. Reklamationen auf Grund falscher Materialnamen oder Fantasienamen anderer Anbieter sind ausgeschlossen. Entgegen der allgemeinen Auffassung ist Naturstein nicht gänzlich unempfindlich. Chemische und mechanische Beanspruchung sowie unzureichende Pflege oder Pflege mit falschen Mitteln hinterlassenen Gebrauchsspuren oder Flecken, die nur von einem Fachmann beseitigt werden können.
(4) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate, gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
7. Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8. Hinweise zur Datenverarbeitung
(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
9. Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keinerlei Gültigkeit.
(4) Kündigt der Auftraggeber vor Ausführungsbeginn den Vertrag, so ist der Anbieter berechtigt, 20% der Nettoauftragssumme als pauschalierten Schadenersatz zu verlangen.
(5) Nach § 14 b Abs. 1 UstG ist die Rechnung von Privatpersonen 2 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.
(6) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.